Gebäudeadresse: Unterschied zwischen den Versionen
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** [http://bau.winterthur.ch/vermessungsamt/gebaeudeadressen-und-strassennamen/Gebäudeadressierung Gebäudeaderssierung Stadt Winterthur] | ** [http://bau.winterthur.ch/vermessungsamt/gebaeudeadressen-und-strassennamen/Gebäudeadressierung Gebäudeaderssierung Stadt Winterthur] | ||
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+ | ** [http://www.kleinandelfingen.ch/verwaltung/dokumente/Hausnummern_VO.pdf Gebäudeadressierung Kleinandelfingen] | ||
Version vom 24. Juni 2010, 09:03 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Zweck der Gebäudeadressierung
Eine Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer Strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:
- rasches Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
- Rettungsdienste
- Feuerwehr
- Polizei
- Postzustellung
- Fahrzeugnavigation
- ortsunkundige Personen (Taxi)
- ...
- Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
- Übersichts- und Ortspläne
- Navigationsdienste
- kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
- Amtliche Vermessung
- kommunale Landinformationssysteme
- Geografische Informationssysteme(GIS)
- Versorgungs- und Entsorgungswerke
- elektronische Telefonverzeichnisse
- ..
In der Schweiz existieren über 1.6 Mio Gebäudeadressen, wobei Anfangs 2010 noch ca. 100'000 Adressen noch nicht korrekt waren, welche z.B. mit elektronischen Adresssuchsystemen oder mit GPS nicht lokalisiert werden können.
Je besser Gebäude adressiert werden (Nummerierungs-Prinzip und Logik der Hausnummernvergabe, Wahl der Strassenbezeichnung und deren Schreibweise, Signalisation, Nachttauglichkeit usw.), desto schneller kann in einem Notfall ein Gebäude gefunden werden und entscheidend Zeit gespart werden. Besonders bei schwierig aufzufindenden Gebäuden ist zudem die Verwendung von Online-Plänen hilfreich. Ist eine Gebäudeadresse in einem Online-Plan kartiert, dienen Orts- und Lokalnamen als wichtige Orientierungshilfen.
Rolle der Orts- und Lokalnamen bei Adressen
- Aus dem geschichtlichen Hintergrund und aktuellen Presseberichten ist erkennbar, dass Orts- Lokalnamen für die Gebäudeadressierung schon immer eine wichtige Rolle gespielt haben. Auch heute spielen Orts- und Lokalnamen bei Gebäudeadressen bei den Gemeinden eine grosse Rolle und werden allgemein geschätzt.
- Viele Gemeinden sind bestrebt, für neue Strassennamen Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) zu verwenden. vgl. Benennung von Strassen.
- Für Strassenbezeichnungen können je nach Situation grundsätzlich auch Strassennamen aus Orts- und Lokalnamen gebildet werden, ohne dabei den Zusatz -strasse oder -weg zu verwenden (Die Verwendung von Orts- und Lokalnamen ist nicht nur auf benannte Gebiete beschränkt).
- Es ist aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich, alle Orts- und Flurnamen in Gebäudeadressen zu berücksichtigen. Diese bleiben jedoch in den amtlichen Plänen und Karten als wichtige Orientierungshilfen und wichtiges Kulturgut bestehen. Auch Gebäudenamen bleiben bestehen, auch wenn sie nicht in Gebäudeadressen erscheinen (vgl. auch Adresszusatz).
- Ortsnamen sowie Lokalnamen als Gebietsbezeichnungen ausserorts haben eine ebenso wichtige Bedeutung wie Gebäudeadressen innerorts. Übersicht über geografische Namen, Gebäudeadressen sowie Orts- und Lokalnamen vgl. hier.
- Änderungen der bisherigen Schreibweise von Ort- und Lokalnamen wirken sich negativ auf die Gebäudeadressierung aus. Vgl. dazu auch Beziehungen von Orts- und Lokalnamen zu Strassenbezeichnungen.
- Extrem mundartliche Schreibung von Orts- und Lokalnamen erhöhen nicht deren kulturhistorische Bedeutung, sondern können diese sogar vermindern und wirken sich sehr nachteilig auf die Adressierung aus. Werden moderat geschriebene Flurnamen in Strassenbezeichnungen verwendet, wird ein wertvoller Beitrag zur Erhaltung der Kultur geleistet vgl. Petershainer Flurnamen und Adressen können erhalten werden.
- Schreibung von Flur- und Strassennamen in Wädenswil vgl. hier
Gebäudeadresse
Allgemeines, Empfehlungen
Mit einer offiziellen, klassischen Gebäudeadressierung werden gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen in einer Gemeinde oder Gemeindeteil erstmalig oder in der Nachführung für neue Gebäude nachhaltige Gebäudeadressen vergeben. Zur Gebäudeadressierung gehört auch die Signalisation.
Obige Empfehlungen basieren auf:
- Empfehlung des Kantons Zürich
- Schweizernorm SN 6120240 Gebäudeadressen
- Vermessung und Geoinformation - Gebäudeadressen - Struktur, Georeferenzierung, Darstellung und Datentransfer
- Es handelt sich um eine Norm, welche als Grundlage z.B. für das Datenmodell in der amtlichen Vermessung und Gebäude- und Wohnungsregister übernommen wurde. Bezugsquelle Schweizer Normenverein SNV
- Begriffe der SNV Norm
Gebäudeadressen sind eindeutig über die ganze Schweiz. Strassenbezeichnungen und Ortschaftsnamen werden vielfach aus Orts- und Lokalnamen abgeleitet. Die Gebäudeadresse ist definiert in der Schweizernorm SN 6120240 Gebäudeadressen
Begriff | Definition |
---|---|
Gebäudeadresse | Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs gemäss Schema:
Strassenname Hausnummer Postleitzahl Ortschaft |
Gebäudeeingang | Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt |
Ortschaft (postalisch) | Eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl (eine postalische Ortschaft darf nicht mit einem geografischen Ort verwechselt werden, vgl. hier) |
Strassennamen (Lokalisation) |
|
Hausnummer | Details zur Hausnummer vgl. hier |
Übersicht über geografische Namen, Gebäudeadressen sowie Orts- und Lokalnamen vgl. hier
Nummerierungs-Prinzipien bei der Gebäudeadressierung
Zickzack-Prinzip | ||
Kreis-Prinzip | ||
Hufeisen-Prinzip | (unzweckmässig und heute unüblich)] |
Strassentyp | Nummerierungs-Prinzip | Strassenbezeichnung |
Strasse |
|
|
Platz |
|
|
Benanntes Gebiet |
|
|
- Spezielle Hinweise
- Wahl der Strassenbezeichnung: Bei einer klassischen Strassenweisen Adressierung (Zickzack-Prinzip) müssen nicht zwingend Strassennamen mit -strasse und -weg verwendet werden, sondern es können auch direkt Namen aus Orts- und Lokalnamen verwendet werden.
- Zickzack-Prinzip auch für benannte Gebiete: Auch bei typischen Bezeichnungen für benannte Gebiete mit Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) ist grundsätzlich eine Zickzack-Nummerierung erstrebenswert.
- Zickzack-Prinzip: Das Zickzack-Prinzip bewährt sich grundsätzlich am Besten.
- Lokale Lage der Hausnummern: Das Zickzack-Prinzip lehnt sich an ein lokales Orthogonal-Koordinatensystem an
- Abszisse = Strassenachse (vgl. rot markierte Achse in obiger Skizze)
- anstelle der Ordinate werden ungerade Hausnummern links und gerade Hausnummern rechts der Strasse verwendet.
- Relative Lage der Hausnummern: Es ist meist schwierig, eine Hausnummer direkt aufzufinden. Von der Strasse her gesehen gut sichtbare Hausnummernschilder dienen nicht nur dazu, die gesuchte Hausnummer zu finden, sondern erlauben, sich relativ orientieren zu können (Hausnummern als Fixpunkte eines populären, lokalen Koordinatensystems).
- Lokale Lage der Hausnummern: Das Zickzack-Prinzip lehnt sich an ein lokales Orthogonal-Koordinatensystem an
- Nummerierungs-Prinzip für benannte Gebiete Bei grösseren benannten Gebieten empfiehlt es sich, eine fiktive Achse durch das Gebiet zu legen und die Gebäude angenähert an das Zickzack-Prinzip zu nummerieren. Bei kleineren benannten Gebieten kann es sinnvoll sein, das benannte Gebiet als fiktiver Platz aufzufassen und eine entsprechende Nummerierung zu wählen.
Strassenname
- Beim Strassennamen handelt es sich im einen geografischen Namen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV).
- Näheres zu Strassennamen vgl. hier.
- Näheres zu Strassennamenschilder vgl. hier.
Wichtige Anforderungen an die Schreibweise von Strassennamen:
- Mundartproblematik bei Strassennamen vgl. Zusammenspiel Schreibweise von Strassennamen und Orts- und Lokalnamen
- Strassennamen nicht ändern
- Näheres zu Strassennamen vgl. hier
Hausnummer
- vgl. Hausnummernpläne oder kartierte Hausnummern in Online-Karten
- bezeichnen die punktgenaue Örtlichkeit (Gebäudeeingang).
- Näheres zur Hausnummer vgl. hier.
Postleitzahl
Ortschaft
- Eine (postalische) Ortschaft besteht aus einem Ortschaftsnamen mit einem Gültigkeitsgebiet sowie einer oder mehreren 6-stelligen Postleitzahlen, wobei auf der Adresse nur 4 Stellen erscheinen.
- Bei einem (postalischen) Ortschaftsnamen handelt es sich um einen geografischen Namen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV).
- Eine Ortschaft umfasst ein oder mehrere Orte und trägt meist den Namen des
bedeutendsten Ortes. Ortschaften sind im Gegensatz zu Orten nicht kartiert und signalisiert.
- Die Eidgen. Vermessungsdirektion hat folgende Empfehlung herausgegeben: Empfelungen zur Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen.
- Eine postalische Ortschaft darf nicht mit einem Ort verwechselt werden, vgl. hier.
- Näheres zur Ortschaft vgl. hier.
Adresszusatz
Gebäude- oder Lokalname
- Gebäude- oder Lokalnamen können optional bei Bedarf als Adresszusatzzeile angegeben werden (z.B. 3. unterste Adresszeile).
optional Gebäudename/Lokalname Strassenbezeichnung Hausnummer PLZ Ortschaft
- Ech.ch: In eCH-0010 – Datenstandard Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden sind unter 1.10 Adresszusatzzeilen definiert (Beispiel «Chalet Edelweiss»).
vgl. auch Hausnamen (Vulgonamen)
Wohnungsnummer
Eine Wohnungs- oder Stockwerknummer wird in der 2. untersten Adresszeile wie folgt dargestellt:
Strassenbezeichnung Hausnummer/Wohnungsnummer
Rechtliche Grundlagen und Organisation
Rechtliche Grundlagen
In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) sind diverse Bestimmungen über die Gebäudeadressierung enthalten.
- Gebäudeadressierungen zum Teil in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
- Ortschaftsnamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
- Strassennamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
- Hausnummern sind keine geografische Namen sondern Nummern und werden zur Flächendeckung zweckmässigerweise in kantonalen Gesetzen (z.B. kantonale Geoinformationsgesetze) geregelt. In verschiedenen Gemeinden bestehen kommunale Regelungen zur Gebäudeadressierung inkl. Hausnummern (z.B. Gemeindeverordnung, Polizeiverordnungen)
Auszüge aus der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) zu Gebäudeadressen vgl. hier
Gebäudeadressierung kommunale Erlasse
Überblick über Organisation
Amtliche Gebäudeadressen
Amtliche Gebäudeadressen werden behördenverbindlich in der amtlichen Vermessung verwaltet. Für die Aufnahme der Gebäudeadressen in die amtliche Vermessung und Abgleich mit dem Gebäude- und Wohnungsregister realisiert der Bund zusammen mit den Kantonen das Projekt Gestion des adresses de bâtiments par la mensuration officielle (GABMO) Details vgl. hier
Qualität und Umfang der Gebäudeadressierung
- Qualität der Gebäudeadressierung In Verschiedenen Gesetzen und Verordnungen werden Gebäudeadressen verlangt (z.B. kantonale und eidgen. Gebäude- und Wohnungsregister, Volkszählung 2010 usw.). Vielfach werden basierend auf gesetzlichen Grundlagen behelfsmässige Adressangaben verlangt (Hausnummern nicht obligatorisch) und nicht zwingend eine klassische Gebäudeadressierung mit Hausnummern gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. Es empfiehlt sich dazu eine nachhaltige Gebäudeadressierung im Rahmen von GABMO zu realisieren. Details vgl. hier,
- Umfang der Gebäudeadressierung welche Gebäude müssen adressiert werden? Details vgl. hier.
Abläufe, Zuständigkeiten
- Ortschaft: Zuständig ist Kanton (meist kantonales Vermessungsamt) in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Post
- Gebäudeadressierung: Zuständig meistens Gemeinde (vereinzelt auch Kanton)
- Ein Privater wendet bei Gesuchen für Änderungen seiner Gebäudeadresse (inkl. Ortschaft und Postleitzahl) bei der Gemeinde. Gesuche um Ortschaften richtet die Gemeinde an die zuständige Stelle des Kantons (meist kantonales Vermessungsamt)
Wie entsteht eine Adresse? vgl. hier
Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen
Aspekt | Offizielle Gebäudeadressierung | Behelfsmässige Gebäudeadressen |
---|---|---|
Entstehung | Nachhaltiges, durchdachtes System einer logischen Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassnamen. Eine Ordnungssystematik (Strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können | Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden |
Verbreitung | Häufig im Baugebiet etabliert | Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen vor allem im ländlichen Gebieten. In der Schweiz wird auch in ländlichen Gebieten immer mehr die offizielle Gebäudeadressierung eingeführt. |
Aufwand | Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist | Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten |
Amtliche Vermessung | Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt | Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt |
Publikation | Die offiziellen Gebäudeadressen sind öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) | Behelfsmässige Gebäudeadressen sind häufig nicht öffentlich publiziert |
Änderungen | Eventuel einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen | Änderungen jederzeit möglich |
Einheitlichkeit | Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen | Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen |
Beschilderung | Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) | Vielfach fehlt eine Beschilderung |
Sicherheit | Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich | Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen |
Umfang der Gebäudeadressierung
Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.
Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich
Stufe | Beschreibung (Beispiele) | Adressierung | Beschilderung |
---|---|---|---|
A | Wohngebäude und Arbeitsstätten (1)
Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw. |
Erforderlich | Erforderlich |
B | Wohngebäude und Arbeitsstätten (1) und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw. |
Erforderlich (2) | Zweckmässig (3) |
C | Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungsnummer)
Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener Gebäudeversicherungsnummer. |
In der Regel (2) | Nur bei Bedarf (3) |
D | Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude
Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene Gebäudeversicherungsnummer |
Nur bei Bedarf | Nur bei Bedarf (3) |
Erläuterungen und Begründungen
(1) Arbeitsstätten im Sinne der eidgenössischen Betriebszählung (abgegrenzte örtliche Einheit, in der während insgesamt mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden).
(2) Die Gebäudeversicherung GVZ sowie auch die Werke haben ein grosses Interesse, dass möglichst viele Gebäudeobjekte über offizielle Adressen verfügen. Fehlen solche, sind sie genötigt, inoffizielle Adressen zu erfinden (z.B. hinter Gemeindehaus, vis-à-vis Auweg 2b, Dorfstrasse bei 7). Dies ist durch die frühzeitige, offizielle Vergabe (resp. durch Nachadressierung) zu vermeiden. Bei einer Ersterfassung soll die Gebäudeadressierung bis Stufe C erfolgen.
(3) Die Orientierung im Gelände ist heute möglich, auch ohne dass die Gebäude beschildert sind: mit Auto-Navigationssystemen oder via ausgedruckte Pläne (z.B. GIS-Browser, Internet-Ortspläne, TwixRoute-Pläne, etc).
Puplikationen und Geschichte
Publikationen
Publikationen über Gebäudeadressierung vgl. hier
Diverse Publikationen zeigen, dass Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) bei der Gebäudeadressierung eine grosse Rolle spielen vgl. hier
Geschichte der Gebäudeadressierung
Geschichte der Gebäudeadressierung vgl. hier
Beschilderung
Online Zugriff
Einige Beispiele für Online Zugriffe auf Gebäudeadressen
- Weltweit:
- Schweiz:
- Kantone:
- Gemeinden:
Online-Karten generell vgl. hier
Siehe auch
- Bundesamt für Landestopografie, swisstopo
- Bundesamt für Statstik, BFS
- Post
- Diverses
- Gemeinden und Städte
- Stadt Zürich
- Gebäudeaderssierung Stadt Winterthur
- Gebäudeadressierung Stallikon
- Gebäudeadressierung Kleinandelfingen