Standpunkt der Benutzer zur Schreibweise von Lokalnamen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Zwitterformen)
 
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{{Header geografische Namen| }}
  
== UREK-NR, GeoIG ==
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[[Bild:Roopel3.jpg|300px|Rothbühl / Roopel]]
In der [http://www.parlament.ch/kom_7_20.htm UREK-NR] wurde im Februar 2007 intensiv über die Lokalnamen diskutiert, insbesondere über die '''Zuständigkeit der Namensgebung''' (GeoIG Art. 7).
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[[Bild:Allenwinden Signalisation.jpg|300px|Rothbühl / Roopel]]
  
  
Art. 7 GeoIG Geografische Namen
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[[Roopel | Rotbühl oder Roopel ?]]
  
«Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die geografischen Namen. Er regelt namentlich die Zuständigkeiten, das Verfahren und die Tragung der Kosten.»
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== Überblick ==
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=== Worum geht es? ===
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'''[[Lokalname]]n''' ([[Ortsname|Orts-]] und [[Flurname]]n) bilden einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen auch in der Vergangenheit heftig umstrittenen Inhaltsteil unserer amtlichen Pläne und Karten. Gegen die in der Schweiz vor ein paar Jahren aufkommenden Bestrebungen, zahlreiche Lokalnamen zu ändern (z.T. in lautnahe Mundart, vgl. z.B. nebenstehenden Übersichtsplan aus dem Kanton Thurgau), haben die '''[[Lokalnamen_Benutzer |Benutzer]]''' opponiert und stellen folgende Forderungen:
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* Geografische Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwenden (vertikale Harmonie)
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* heutige Schreibweise von '''[[Geografische_Namen#Lokalnamen |Lokalnamen]]''' auf Karten und Plänen wegen dem hohen Anpassungsaufwand in Registern, Datenbanken usw. sowie wegen mangelnder Akzeptanz unverändert belassen
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* bisherige, bewährte Schreibregeln '''[[Schreibweise_Lokalnamen#Schreibregeln_Weisungen_1948 |(Weisungen 1948)]]''' beibehalten
  
  
[http://www.parlament.ch/mm-medienmitteilung.htm?m_id=2007-02-13_054_01&langId=  Pressemitteilung UREK-NR]
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|style="background-color:#FFCBCB;" |
  
Das neue Geoinformationsgesetz soll sicherstellen, dass '''geographische Informationen''' über das Gebiet der Schweiz für eine '''breite Nutzung''' und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen. '''Auf nationaler Ebene sollen verbindliche bundesrechtliche Standards für die Erfassung''', Modellierung und den Austausch von Geodaten festgelegt werden. Das neue Gesetz hat zum Ziel, die '''Wertschöpfung aus Geodaten zu verbessern.'''
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'''Die Benutzer von Lokalnamen als Geoinformation konnten bewirken, dass die Regeln für die Schreibweise von Lokalnamen [[Weisungen 1948]] nicht in Regeln für lautnahe Mundartschreibung verändert wurden, sondern als [[Weisungen 2011]] erhalten geblieben sind.'''
  
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== Ort- und Lokalnamen ==
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[[Weblinks Lokalnamen - Worum geht es? | '''Weiteres vgl. hier''']]
=== Allgemeines ===
 
'''Geodaten'''
 
* Geografische Namen
 
** Orts- und Lokalnamen
 
** Gemeindenamen
 
** Strassennamen
 
** (Postalische) Ortschaftsnamen
 
** Stationsnamen
 
  
Anzahl  «Orts- und Lokalnamen» in der Schweiz:
 
* über ca. 350'000 in der Amtlichen Vermessung
 
* ca. 150'000 in den Landeskarten
 
  
[[Geografische_Namen  | Weitere Details über geografische Namen]]
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=== Wer sind die Benutzer? ===
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[[Lokalnamen_Benutzer | Eine Auflistung der Benutzer von Lokalnamen befindet sich hier]]
  
Bei Lokalnamen ist zwischen den Aspekten «Namengebung» und «Schreibweise» zu unterscheiden.
 
  
=== Namengebung ===
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=== Anforderungen der Benutzer ===
In Schönenberg wurde z.B. ein «Säubad» (1555, wo Schweine baden) im Jahre 1906 in ein «Neubad» umgetauft und in Hütten ein «Lölismüli» zu «Neumüli».
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[[Schreibweise_Lokalnamen#Anforderungen_der_Benutzer | Anforderungen der Benutzer an Lokalnamen vgl. hier]]
  
Diese Frage ist heute eigentlich kaum ein Thema mehr, da die Lokalnamen in der Schweiz längst ihre Namen erhalten haben und Änderungen wie oben erwähnt nur sehr selten sind.
 
  
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=== Stellungnahmen  der Benutzer ===
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[[Stellungnahmen_Schreibweise_Lokalnamen |Stellungnahmen der Benutzer vgl. hier]]
  
=== Schreibweise ===
 
==== Allgemeines ====
 
In Zürich Wollishofen wird zum Bsp. ein Lokalnamen «Entlisberg» (verwandt mit Engelsberg) als «Entlisberg» geschrieben in der amtlichen Vermessung sowie als Namen von Altersheim, Schulhaus, Strassen, Wegen und in unzähligen Adressen. Auch der Autobahntunnel der N3 ist mit «Entlisbergtunnel» angeschrieben. Das Bundesamt für Landestopografie findet, dass wegen der mundartlichen Aussprache «Äntlisberg» die richtige Schreibweise sei, und beschriftet die Landeskarte mit «Äntlisberg» (im Kanton Thurgau würde man sogar «Äntlisbärg» schreiben). Die ist nur ein Beispiel von Tausenden von Fällen in der Schweiz.
 
  
  
Schreibweise:
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== Standpunkte ==
* im amtlichen Verkehr gilt Duden
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=== Allgemeines ===
* Bei Lokalnamen gilt Weisungen 1948
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Befürworter der Änderungen der Lokalnamen in mundartgetreue Schreibweise haben für ein solch gewaltiges Projekt keine Konzepte geliefert, sondern haben begonnen, die Ideen gleich umzusetzen, vermutlich da man sich bewusst war, das grosse Opposition seitens der Benutzer aufkommen könnte. Es wurden lediglich ein paar Argumente geliefert, diese aber nie näher erläutert. Dazu gehören:
** geringe, lokale Bedeutung: mundartliche Schreibweise
+
* Zwitterformen [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Lokalnamen#Zwitterformen|(vgl. hier)]]
** grosse, übergeordnete Bedeutung:Anlehnung an Standardsprache
+
* Forderung einer horizontalen Harmonie über die Schweiz [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Lokalnamen#F.C3.B6deralismus |(vgl. hier)]]
 
+
* Kultkurhistorische Bedeutung der Orts- und Flurnamen [[Standpunkt_der_Benutzer_zur_Schreibweise_von_Lokalnamen#Kulturgeschichte_und_Sprachwissenschaft |(vgl. hier)]]
 
+
 
Was heute zu '''intensiven und kontroversen''' Diskussionen führt, ist '''wie man die Lokalnamen schreibt:'''
+
Im Folgenden wird auf diese Punkte eingegangen. [[Kritik_an_Revision_Schreibregeln_Lokalnamen |Eine Kritik zum bisherigen Vorgehen findet sich hier.]]
* in der bisherigen (moderaten, gemässigten) mundartlichen Schreibweise gemäss den heute gültigen Weisungen 1948
 
 
 
oder
 
* in lautnaher (extrem mundartlichen) Schreibweise, wie dies leider zum Teil schon Mode geworden ist und vom Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) empfohlen wird.
 
 
 
 
 
==== Weisungen 1948 ====
 
# '''Allgemein bekannte Namenwörter''' ''In der schriftsprachlichen Form sind in der Regel zu belassen: allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind, z.B. Berg, Feld, Weg, Grat (nicht Bärg, Fäld, Wäg, Grot).''
 
# '''Stummes -n''' ''Soll in der Regel geschrieben werden.''
 
# '''Ortsüblich''' wird im Gegensatz zur Etymologie verstanden und nicht speziell lautnah.
 
 
 
==== Leitfaden Toponymie 2006 ====
 
(als «verbesserte» Version von Toponymischen Richtlinien 2005)
 
# '''Allgemein bekannte Namenwörter''' ''Es wird empfohlen, Namen, deren zugrunde liegendes Wort in der Hoch- oder Standardsprache vorkommt (allgemein bekannte Namenwörter), wie alle übrigen Toponyme zu behandeln und nach der ortsüblichen Sprechform zu notieren. Also z.B. Bärg, Fäld, Stäg, Wäg, Zälg, Räge, Rein, Mei, Boum etc. (wo so gesprochen wird) und nicht – oder nur dort, wo dies die ortsübliche Sprechform ist – Berg, Feld, Steg, Weg, Zelg, Baum etc. – Demnach (z.B. im Kt. BE): Breitfäld, Höje Stäg, Räbbärg/-wärch, Chärderbärg, Chirschboummatte, Meigüetli.''
 
# '''Stummes -n''' ''Es wird grundsätzlich empfohlen, das stumme -n wegzulassen.''
 
# '''Ortsüblich''' wir als lautnah verstanden und erst noch als bodenständig, dass d.h. historische Sprechform (z.B. «Roopel» anstelle von «Rotbühl», obwohl man seit über 40 Jahren nicht mehr so spricht)
 
 
 
==== Unterschied Weisungen 1948 und neue Schreibregeln ====
 
Gemäss Einschätzungen der SOGI [http://www.sogi.ch/sogi/Stellungnahme_Toponymie_2006.pdf (vgl. Stellungnahme SOGI Anhang1 2.1)] entsprach die Schreibweise der Lokalnamen auf dem Landeskartenblatt 1073 Wil 1:25 000, '''Ausgabe 1978''', weitgehend dem Standard Weisungen 1948. In der '''Ausgabe 2004''' hat sich von rund 540 Lokalnamen die Schreibweise deren 290 '''(54%)''' geändert. Berücksichtigt man die Restriktionen des Leitfadens Toponymie 2006 für Dehnungen wie z.B. «Huse» anstelle «Huuse» usw., wären es trotzdem immer noch rund 240 Lokalnamen '''(44%)''', dessen Schreibweise entsprechend dem neuen Standard Leitfaden Toponymie 2006 gegenüber Standard Weisungen 1948 ändern.
 
 
 
 
 
==== Zwitterformen ====
 
Zwitter = Mischung zwischen Standardsprache und (extremer) Mundart
 
* Zwitterform als Mischung zwischen Standardsprache und '''gemässigter Mundart''': '''kaum störend'''
 
* Zwitterform als Mischung zwischen Standardsprache und '''extremer Mundart''': '''störend'''
 
 
 
 
 
 
 
Strassennamen sind grundsätzlich in enger Anlehnung an Standardsprache geschrieben
 
 
 
'''Standard:'''
 
* '''...-strasse'''
 
* '''...-weg'''
 
 
 
 
'''zu vermeiden:'''
 
* '''...-strass'''
 
* '''...-wäg'''
 
 
 
 
 
 
Bei den Lokalnamen gilt ähnliches wie bei Strassennamen
 
 
 
'''Weisungen 1948 als Standard:'''
 
* '''...-berg'''
 
* '''...-feld'''
 
* '''usw.'''
 
 
 
 
 
zugelassene Formen beim Leitfaden Toponymie 2006 (soll aus Sicht Benutzer vermieden weden)
 
 
 
* '''...-bärg'''
 
* '''...-fäld'''
 
* '''usw.'''
 
 
 
== Argumente der Verfechter von extrem mundartlichen Schreibweise ==
 
==== Kulturgut, Kulturgeschichte ====
 
Die Lokalnamen sind ein wichtiges Kulturgut, welches erhalten werden sollten. Mit den Weisungen 1948 kann das wertvolle Kulturgut Lokalnamen (Flurnamen) sogar viel besser als harmonisches Gefüge (vom Name der grössten Stadt bis zum kleinsten Bächlein) erhalten werden als mit den neuen Schreibregeln, wo grosse Abgrenzungsprobleme zwischen Namen in Anlehnung an die Standardsprache und extremer Mundart bestehen.
 
 
 
'''Es gibt auch ein Gefäss, das die ganze Entwicklung der Namen inklusiv der kulturgeschichtlichen Bedeutung, Aussprache und phonetischer Notierung aufzeigt: das sind die eigentlichen Namenbücher und nicht zu verwechseln mit der Darstellung auf Karten, Plänen und Registern im täglichen Gebrauch bei Privaten und Verwaltungsstellen.'''
 
 
 
 
 
==== Zwitterformen ====
 
Je mehr man Lokalnamen extremmundartlich schreibt, desto mehr werden Zwitterformen störend.
 
Zwitterformen sollen gemäss Weisungen 1948 möglichst vermieden werden --> Weisungen 1948 zwingen zur Schreibung einer gemässigten Mundart.
 
Die Verfechter von extremer Mundart argumentieren, dass Zwitterformen vermieden werden sollen. Die Ursache sind jedoch nicht die Weisungen 1948, sondern dass die Weisungen 1948 nicht konsequent befolgt werden. Da Lokalnamen für die Bildung verschiedener abgeleiteter Namen (in Standardsprache) verwendet, werden sind dort die Zwitterformen störend, wenn der Lokalnamen in extremer Mundart geschrieben wird.
 
  
== Anfrage Frau Riklin beim Bundesrat ==
 
=== Antwort des Bundesrates ===
 
  
Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach die bisherigen Schreibregeln Weisungen 1948 einen sinnvollen Kompromiss zwischen berechtigter Schrifttradition und reiner Lokalsprache darstellen. Der darin in Artikel 7 aufgestellte Grundsatz, Namen von geringer, lokaler Bedeutung seien in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache zu schreiben, ist auch heute unbestritten.
+
=== Zwitterformen ===
 +
Es wird von den Verfechtern der extremen Mundart in erster Linie argumentiert, dass man die Zwitterformen (Mischung zwischen Mundart und Standardsprache) eliminieren wolle und dass daher mehr Mundart zugelassen werden müsse. In der Schweiz lassen sich Zwitterformen nie ganz vermeiden, ob nun die gemässigte oder extreme Mundart verwendet wird.
 +
Beim der gemässigten Form mit Weisungen 1948 besteht der grosse Vorteil, dass diese Namen für andere Namen viel besser verwendet werden können als bei der extrem mundartlichen Variante.  
  
 +
Das Wesentlichste Element der Weisungen 1948 besteht gerade darin, dass eine gemässigte Mundart verwendet wird, welche sich mit der Standardsprache als ein Kompromiss zusammen fügt. Je mehr man jedoch von den Weisungen abweicht und extrem mundartlich schreibt, desto mehr wirken Zwitterformen störend.
  
=== Erläuterungen des Bundesrates ===
+
'''Ein Abweichen von Weisungen 1948 in mehr Mundart kann nicht mehr als Kompromiss zwischen berechtigter Schrifttradition und reiner Lokalsprache bezeichnet werden.'''
Die Toponymischen Richtlinien stellen keine Kehrtwende in der bisherigen Nomenklaturpraxis dar. Sie führen auch zu keiner grossflächigen Überarbeitung der Nomenklatur und bleiben in enger Anlehnung an die Weisungen 1948
 
  
 +
[[Standardsprache_und_Dialekt#Zwitterformen| Weitergehende Betrachtungen zu Zwitterformen vgl. hier]]
  
=== Stellungnahme zahlreicher Organisationen ===
 
Zahlreiche Organisationen begrüssen die Antwort des Bundesrates widersprechen vehement den Erläuterungen.
 
Weisungen 1948 und Toponymischen Richtlinien resp. Leitfaden sind völlig diametral und unvereinbar!
 
  
Wenn ca. 50% aller Lokalnamen im Kanton Thurgau ändern, kann doch nicht die Rede davon sein, dass die neuen Schreibregeln in enger Anlehnung an die Weisungen 1948 stehen.
+
=== Föderalismus ===
 +
Auch in der Schreibweise von Lokalnamen muss der [http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus Föderalismus] der Schweiz respektiert werden. Zudem bestehen auch regionale und kantonale grosse Unterschiede in der Mundart. Es beseht daher nicht die Meinung, dass ein und derselbe Lokalname in der ganzen Schweiz zwingend identisch geschrieben werden muss, obwohl dies für Rettungsdienste (z.B. Rega, Tel. 144 usw.) ein grosser Vorteil wäre. Mit einer gemässigten Mundart entsprechend Weisungen 1948 sind die regionalen und kantonalen Unterschiede wesentlich kleiner als bei der extrem mundartlichen Schreibweise entsprechend Leitfaden Toponymie 2006.
  
 +
In der Schweiz hat sich im amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr der Duden eingebürgert. Da Lokalnamen ebenfalls für den amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr benötigt werden, ist eine gewisse Standardisierung unbestritten. Die Weisungen 1948 eignen sich bestens als bewährter Schreibstandard und gehen in der Regelung viel weniger weit als der sehr sprachwissenschaftlich orientierte Leitfaden Toponymie 2006.
  
+
Für die Schreibweise der Lokalnamen ist der Kanton verantwortlich. In der neuen Geoinformationsgesetzgebung wird nun allgemeine Akzeptanz gefordert, sowie dass Namen grundsätzlich nicht geändert werden sollen. Davon sind vor allem die Gemeinden betroffen. Es ist daher eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden gefordert. Eine grosse Berücksichtigung der Gemeinden ist auch wegen dem Bezug von Lokalnamen zur Gebäudeadressierung (Zuständigkeit Gemeinden) unerlässlich.
== Anträge aus Sicht der Benutzer ==
 
=== Anträge ===
 
Die Schweizerische Organisation für Geoinformation (SOGI) hat in ihrer Stellungnahme vom 21. Juli 2006 zum Entwurf des Leitfadens Toponymie 2006 gefordert, die bewährten Weisungen 1948 (allenfalls leicht revidiert) in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) zu verankern. Die SOGI schätzt die Folgekosten für Umstellungen in Registern, Grundbücher, Datenbanken usw. auf weit über 100 Mio. Franken. Allein eine Umstellung eines einzigen Lokalnamens wie «Matterhorn» auf «Matterhore» würde Dutzende Millionen von Franken kosten (es ist natürlich davon auszugehen, das man das in diesem Fall nicht macht, allein im Google ist «Matterhorn» über 3 Millionen Mal zu finden ....)
 
  
  
'''Die SOGI und viele weitere schweizerische Fachorganisationen vgl.        [[http://www.lokalnamen.ch/#29 http://www.lokalnamen.ch/#29]] fordern, die bisherigen Schreibregeln Weisungen 1948 (allenfalls leicht revidiert) in der neuen Verordnung über geografische Namen (GeoNV) zu verankern, ebenso die Forderung, die Schreibweise der Lokalnamen grundsätzlich so belassen, wie sie sind.'''
+
Das Bundesgericht argumentiert in [http://www.polyreg.ch/bgeleitentscheide/Band_116_1990/BGE_116_IA_285.html BGE 116 1990] wie folgt:
 +
* "Im vorliegenden Fall geht es ... weder um den Gemeindenamen noch um die Benennung der Quartiere, Weiler, Höfe, Häuser und Strassen. Streitig ist lediglich deren Schreibweise."
 +
* "Es geht nicht nur um ein allgemeines Ordnungsanliegen, sondern um Interessen des Rechtsverkehrs und der Verwaltung. Zu denken ist an den privaten schriftlichen Verkehr, abgeschlossene Verträge und an die Einträge von Adressen und Ortsbezeichnungen in Registern und Büchern. Von Bedeutung ist dies auch für den Schutz von Handel und Gewerbe sowie von Dritten, einschliesslich der nicht am Ort ansässigen Bürger. Dagegen kann das Interesse der Gemeinde an der Verbundenheit ihrer Einwohner mit ihrem Gebiet, an der Identifikation und am Zusammenhang zwischen Familien- und Ortsnamen, entgegen der Meinung der Beschwerdeführer, nicht aufkommen."
  
 +
Es wird hier argumentiert, dass im Interesse des Rechtsverkehrs die Schreibweisen nicht kommunal, sondern kantonal festgelegt werden. Mit den gleichen Argumenten kann auch zwischen Kanton und Bund argumentiert werden. Der Rechtsverkehr sowie Karten und Pläne hören nicht an der Kantonsgrenze auf. Gewisse schweizweit allgemein gültige Schreibstandards sind notwendig, wie die untenstehenden Beispiele zeigen.
  
=== Begründung ===
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{| class="wikitable"
Warum Verankerung obiger Forderungen in der GeoNV?
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!Bewangen oder Beewange?
#  Es besteht aufgrund des bisherigen Verhaltens der swisstopo bei dieser Thematik kein Vertrauen der Benutzer von Lokalnamen gegenüber der swisstopo.
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!Steinenbach oder Steinebach?
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|[[Bild:Bewangen.jpg|thumb|center|300px]]
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|[[Bild:Steinenbach.jpg|thumb|center|300px]]
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|}
  
# Während der Erarbeitung des GeoNV haben die Mitglieder ein Mail erhalten, dass die swisstopo zu den Weisungen 1948 zurückkehrt. Öffentliche Vorträge der swisstopo und Veröffentlichungen im «Die Alpen 2/2007» zeigen, dass man aber den Leitfaden propagiert. Anfragen bei der swisstopo, was nun gilt bleiben unbeantwortet!
 
  
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=== Kulturgeschichte und Sprachwissenschaft ===
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[[Kulturgeschichtliche Bedeutung Lokalnamen|Kulturgeschichtliche Bedeutung Lokalnamen vgl. hier]]
  
Ohne diese Ergänzung im aktuellen Entwurf der Verordnung über geografische Namen (GeoNV), ist mit folgenden Negativfolgen zu rechnen:
 
* Tausende von Lokalnamen weiterhin laufend in extrem mundartliche Schreibweisen geändert werden, mit Kostenfolgen von über 100 Mio. Fr
 
* grossen Unsicherheiten bei der Ortung (z.B. Rettungsdienste) und grosse Anpassungen im Bereicht Adressen.
 
* Lokalnamen als wichtige Geoinformationen müssen ihrem Hauptzweck zur Verständigung im schriftlichen, amtlichen Verlehr dienen können und dürfen nicht zu sprachwissenschaftlichen Zwecken missbraucht werden.
 
* Von vielen Bürgern wird die Veränderung der bestehenden Schreibweise als unsinnige Verschwendung von Steuergeldern kritisiert.
 
* Extrem mundartliche Schreibweisen von Orts- und Lokalnamen wirken vielfach äusserst lächerlich und geniessen keine allgemeine Akzeptanz, wie dies in der GeoNV gefordert wird.
 
  
Leider erfolgt die Umstellung auf extrem mundartliche Schreibweise von Lokalnamen ohne:
 
* ohne politische Abstützung
 
* ohne plausible Gründe
 
* ohne Untersuchung der Folgekosten
 
* ohne Mengengerüst
 
  
 +
== Weisungen 1948 löst Interessenkonflikte ==
 +
An der [[Chronologie_Schreibweise_von_Lokalnamen#22.9.1977_Tagung_des_Arbeitskreises_Namenforschung_in_Berlin | Tagung des Arbeitskreises Namenforschung vom 22.9.1977 in Berlin]] wurden verschiedenste Aspekte der Schreibung von Lokalnamen mit den daraus resultierenden Interessenkonflikten behandelt. An der Tagung wurde folgender Konsens gefunden:
 +
* Aus diesen prinzipiellen Überlegungen heraus soll - als praktische Konsequenz - eine sehr behutsame Haltung eingenommen werden gegenüber allzu rigorosen Eingriffen und Änderungen in den Selbstregelungsprozess der Flurnamenwelt.
 +
* Die Funktion der Orientierung im Gelände und der Gliederung der Landschaft muss im Zweifelsfalle über allen Interessen stehen.
 +
* Die Schreibung hält sich an die Orthographie des geläufigen Wortschatzes, soweit der Zusammenhang erkennbar ist.
 +
* Bei nur mundartlich gebrauchten Namen ohne Parallele im Wortschatz soll eine der Aussprache angenäherte Schreibung angestrebt werden.
  
=== Kritik ===
 
Bei der Etablierung von Weisungen 1948 fand im Vorfeld eine breit abgestützte Diskussion und wissenschaftliche Auseinandersetzung zur Problematik statt. Namhafte Sprachwissenschafter und Benutzer nahmen daran teil. Der berühmte ETH Professor für Kartografie hatte sich sehr für eine Kompromisslösung eingesetzt, welche auch heute noch Gültigkeit haben muss. '''Ein neuer Kompromiss kann kaum gefunden werden, da die Benutzer eigentlich sogar eher weniger Mundart als Weisungen 1948 bevorzugen würden.'''
 
  
 +
Dieser Konsens ist auch heute noch gültig. Die auf den ersten Blick erkennbaren Interessenkonflikte sind nicht einmal so gross, wie man auf den ersten Blick meinen könnte.
  
''In der Stellungnahme der Schaffhauser, verfasst vom späteren Regierungsrat Hermann Wanner, steht zu lesen: Ohne Benützung phonetischer Zeichen wird es nie gelingen, der reichen Vielfalt der Mundart gerecht zu werden mit all den Vokalen, Umlauten, verschieden ausgesprochenen Konsonanten und auch der Betonung. So wird auch eine konsequente Mundartschreibung in den Karten in jeder Hinsicht unbefriedigend sein, weil es den einen zu weit geht und unverständlich bleibt und den Verfechtern der Mundartschreibung doch wieder nicht genügen kann.''
+
Aspekte:
 +
* Kulturgeschichte, Namenforschung, Sprachgeschichte
 +
** [[#Kulturgeschichte_und_Sprachwissenschaft  | vgl. Kulturgeschichte und Sprachwissenschaft]]
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** [[Standardsprache_und_Dialekt | vgl. Standartsprache und Dialekt]]
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** [[Namenbuch_und_Flurnamenforschung| vgl. Namenbuch / Flurnamenforschung]]
 +
* Standardisierung der Orts- und Flurnamen
 +
** [[#F.C3.B6deralismus | vgl. Föderalismus]]
 +
** [[#Zwitterformen | vgl. Zwitterformen]]
 +
** [[Schreibweise_Lokalnamen#Mangelnde_vertikale_Harmonie | Mangelnde vertikale Harmonie]]
 +
* Interessen der Benutzer
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** [[Schreibweise_Lokalnamen#Anforderungen_der_Benutzer | Anforderungen an Lokalnamen]]
 +
** [[Zusammenspiel_Lokalnamen | Zusammenspiel Lokalnamen]]
 +
** [[%C3%84nderungen_Schreibweise_Lokalnamen | Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen]]
  
  
Beim heutigen Versuch der Einführung extrem mundartlichen Schreibweise wird jeder wissenschaftlichen Diskussion und Auseinandersetzung bewusst ausgewichen. Im Wissen, dass extrem mundartliche Schreibweise nur bei wenigen Leuten befürwortet wird, geschieht eine Umsetzung völlig versteckt und ohne Rechtsgrundlage. Man stellt fast den ganzen Kanton Thurgau um und merkt dann, dass die entsprechenden Regeln nichts taugen. Man stellt neue, Regeln auf (Leitfaden Toponymie 2006) welche nicht viel besser sind als die Toponymischen Richtlinien und beginnt wieder neu zu experimentieren.
+
'''Der 1948 gefundene Konsens Weisungen 1948 kommt als Mittelweg auch heute noch allen unterschiedlichsten Anforderungen und Interessen am besten entgegen.'''
 +
* [[Schreibweise_Lokalnamen#Interessenkonflikte | vgl. auch Statements von Tagungsteilnehmern der Herbsttagung 2006 der Schweizerischen Gesellschaft für Kartografie in Schaffhausen]]
 +
* In der Kontroverse Leitfaden Toponymie und Weisungen 1948 konnte eine Einigung erzielt werden[[Schreibweise_Lokalnamen#Kreisschreiben_Bundesamt_f.C3.BCr_Landestopografie_.C2.ABLeitfaden_Toponymie_-_Weisungen_1948.C2.BB | vgl. Kreisschreiben des Bundesamtes für Landestopografie «Leitfaden Toponymie - Weisungen 1948».]]
  
  
 +
== Kritik ==
 +
[[Kritik_an_Revision_Schreibregeln_Lokalnamen | vgl. Kritik an der Revision von Schreibregeln für Lokalnamen]]
  
= Weblinks =
 
* [[Geografische_Namen | Geografische Namen]]
 
* [[Weblinks_Orts-_und_Lokalnamen | Orts- und Lokalnamen]]
 
  
 +
{{Trailer geografische Namen}}
  
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
 
<!-- Kategorien und ev. Koordinaten -->
[[Kategorie: Geodaten]]
+
[[Kategorie:Geografische Namen]]

Aktuelle Version vom 23. Oktober 2016, 07:20 Uhr

Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell

Rothbühl / Roopel Rothbühl / Roopel


Rotbühl oder Roopel ?

Überblick

Worum geht es?

Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) bilden einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen auch in der Vergangenheit heftig umstrittenen Inhaltsteil unserer amtlichen Pläne und Karten. Gegen die in der Schweiz vor ein paar Jahren aufkommenden Bestrebungen, zahlreiche Lokalnamen zu ändern (z.T. in lautnahe Mundart, vgl. z.B. nebenstehenden Übersichtsplan aus dem Kanton Thurgau), haben die Benutzer opponiert und stellen folgende Forderungen:

  • Geografische Namen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwenden (vertikale Harmonie)
  • heutige Schreibweise von Lokalnamen auf Karten und Plänen wegen dem hohen Anpassungsaufwand in Registern, Datenbanken usw. sowie wegen mangelnder Akzeptanz unverändert belassen
  • bisherige, bewährte Schreibregeln (Weisungen 1948) beibehalten


Die Benutzer von Lokalnamen als Geoinformation konnten bewirken, dass die Regeln für die Schreibweise von Lokalnamen Weisungen 1948 nicht in Regeln für lautnahe Mundartschreibung verändert wurden, sondern als Weisungen 2011 erhalten geblieben sind.


Weiteres vgl. hier


Wer sind die Benutzer?

Eine Auflistung der Benutzer von Lokalnamen befindet sich hier


Anforderungen der Benutzer

Anforderungen der Benutzer an Lokalnamen vgl. hier


Stellungnahmen der Benutzer

Stellungnahmen der Benutzer vgl. hier


Standpunkte

Allgemeines

Befürworter der Änderungen der Lokalnamen in mundartgetreue Schreibweise haben für ein solch gewaltiges Projekt keine Konzepte geliefert, sondern haben begonnen, die Ideen gleich umzusetzen, vermutlich da man sich bewusst war, das grosse Opposition seitens der Benutzer aufkommen könnte. Es wurden lediglich ein paar Argumente geliefert, diese aber nie näher erläutert. Dazu gehören:

Im Folgenden wird auf diese Punkte eingegangen. Eine Kritik zum bisherigen Vorgehen findet sich hier.


Zwitterformen

Es wird von den Verfechtern der extremen Mundart in erster Linie argumentiert, dass man die Zwitterformen (Mischung zwischen Mundart und Standardsprache) eliminieren wolle und dass daher mehr Mundart zugelassen werden müsse. In der Schweiz lassen sich Zwitterformen nie ganz vermeiden, ob nun die gemässigte oder extreme Mundart verwendet wird. Beim der gemässigten Form mit Weisungen 1948 besteht der grosse Vorteil, dass diese Namen für andere Namen viel besser verwendet werden können als bei der extrem mundartlichen Variante.

Das Wesentlichste Element der Weisungen 1948 besteht gerade darin, dass eine gemässigte Mundart verwendet wird, welche sich mit der Standardsprache als ein Kompromiss zusammen fügt. Je mehr man jedoch von den Weisungen abweicht und extrem mundartlich schreibt, desto mehr wirken Zwitterformen störend.

Ein Abweichen von Weisungen 1948 in mehr Mundart kann nicht mehr als Kompromiss zwischen berechtigter Schrifttradition und reiner Lokalsprache bezeichnet werden.

Weitergehende Betrachtungen zu Zwitterformen vgl. hier


Föderalismus

Auch in der Schreibweise von Lokalnamen muss der Föderalismus der Schweiz respektiert werden. Zudem bestehen auch regionale und kantonale grosse Unterschiede in der Mundart. Es beseht daher nicht die Meinung, dass ein und derselbe Lokalname in der ganzen Schweiz zwingend identisch geschrieben werden muss, obwohl dies für Rettungsdienste (z.B. Rega, Tel. 144 usw.) ein grosser Vorteil wäre. Mit einer gemässigten Mundart entsprechend Weisungen 1948 sind die regionalen und kantonalen Unterschiede wesentlich kleiner als bei der extrem mundartlichen Schreibweise entsprechend Leitfaden Toponymie 2006.

In der Schweiz hat sich im amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr der Duden eingebürgert. Da Lokalnamen ebenfalls für den amtlichen, schriftsprachlichen Verkehr benötigt werden, ist eine gewisse Standardisierung unbestritten. Die Weisungen 1948 eignen sich bestens als bewährter Schreibstandard und gehen in der Regelung viel weniger weit als der sehr sprachwissenschaftlich orientierte Leitfaden Toponymie 2006.

Für die Schreibweise der Lokalnamen ist der Kanton verantwortlich. In der neuen Geoinformationsgesetzgebung wird nun allgemeine Akzeptanz gefordert, sowie dass Namen grundsätzlich nicht geändert werden sollen. Davon sind vor allem die Gemeinden betroffen. Es ist daher eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden gefordert. Eine grosse Berücksichtigung der Gemeinden ist auch wegen dem Bezug von Lokalnamen zur Gebäudeadressierung (Zuständigkeit Gemeinden) unerlässlich.


Das Bundesgericht argumentiert in BGE 116 1990 wie folgt:

  • "Im vorliegenden Fall geht es ... weder um den Gemeindenamen noch um die Benennung der Quartiere, Weiler, Höfe, Häuser und Strassen. Streitig ist lediglich deren Schreibweise."
  • "Es geht nicht nur um ein allgemeines Ordnungsanliegen, sondern um Interessen des Rechtsverkehrs und der Verwaltung. Zu denken ist an den privaten schriftlichen Verkehr, abgeschlossene Verträge und an die Einträge von Adressen und Ortsbezeichnungen in Registern und Büchern. Von Bedeutung ist dies auch für den Schutz von Handel und Gewerbe sowie von Dritten, einschliesslich der nicht am Ort ansässigen Bürger. Dagegen kann das Interesse der Gemeinde an der Verbundenheit ihrer Einwohner mit ihrem Gebiet, an der Identifikation und am Zusammenhang zwischen Familien- und Ortsnamen, entgegen der Meinung der Beschwerdeführer, nicht aufkommen."

Es wird hier argumentiert, dass im Interesse des Rechtsverkehrs die Schreibweisen nicht kommunal, sondern kantonal festgelegt werden. Mit den gleichen Argumenten kann auch zwischen Kanton und Bund argumentiert werden. Der Rechtsverkehr sowie Karten und Pläne hören nicht an der Kantonsgrenze auf. Gewisse schweizweit allgemein gültige Schreibstandards sind notwendig, wie die untenstehenden Beispiele zeigen.

Bewangen oder Beewange? Steinenbach oder Steinebach?
Bewangen.jpg
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Kulturgeschichte und Sprachwissenschaft

Kulturgeschichtliche Bedeutung Lokalnamen vgl. hier


Weisungen 1948 löst Interessenkonflikte

An der Tagung des Arbeitskreises Namenforschung vom 22.9.1977 in Berlin wurden verschiedenste Aspekte der Schreibung von Lokalnamen mit den daraus resultierenden Interessenkonflikten behandelt. An der Tagung wurde folgender Konsens gefunden:

  • Aus diesen prinzipiellen Überlegungen heraus soll - als praktische Konsequenz - eine sehr behutsame Haltung eingenommen werden gegenüber allzu rigorosen Eingriffen und Änderungen in den Selbstregelungsprozess der Flurnamenwelt.
  • Die Funktion der Orientierung im Gelände und der Gliederung der Landschaft muss im Zweifelsfalle über allen Interessen stehen.
  • Die Schreibung hält sich an die Orthographie des geläufigen Wortschatzes, soweit der Zusammenhang erkennbar ist.
  • Bei nur mundartlich gebrauchten Namen ohne Parallele im Wortschatz soll eine der Aussprache angenäherte Schreibung angestrebt werden.


Dieser Konsens ist auch heute noch gültig. Die auf den ersten Blick erkennbaren Interessenkonflikte sind nicht einmal so gross, wie man auf den ersten Blick meinen könnte.

Aspekte:


Der 1948 gefundene Konsens Weisungen 1948 kommt als Mittelweg auch heute noch allen unterschiedlichsten Anforderungen und Interessen am besten entgegen.


Kritik

vgl. Kritik an der Revision von Schreibregeln für Lokalnamen


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